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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Firma ProCon automatic systemes GmbH & Co. KG

 

  1. Derzeit gültige Stundensätze für Dienstleistungen

    Inginieur: 125,00 Euro/Stunde

    Monteur: 75,00 Euro/Stunde

    - Die aufgeführten Stundensätze verstehen sich netto zuzüglich der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer.

    • Bei Projekten, die einen längeren Zeitaufwand in Anspruch nehmen, erfolgt eine monatliche Zwischenabrechnung. Ansonsten erfolgt nach Abschluss des Projekts die Rechnungsstellung.

    • Die Vergütung ist zahlbar entsprechend der auf der Rechnung aufgedruckten Zahlungsmodalitäten.

    • Für Wegzeiten werden ebenfalls die oben aufgeführten Stundensätze berechnet.

    • Leistungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen werden mit einem Aufschlag von

      Samstagen 50 % und Sonn- und Feiertagen 100 % auf den jeweiligen Stundensatz berechnet.

  2. Fahrtkosten

    • Kilometer-Pauschale für Fahrten mit dem PKW

      km 0,75 Euro

    • Die Berechnung erfolgt ab Sitz der Firma ProCon automatic systems GmbH & Co.KG, Mücke.

    • Reisen ins Ausland werden gesondert nach tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

  3. Reisekosten-Vergütung

    - Es werden die jeweils gültigen, vom Finanzamt anerkannten, Pauschalbeträge für Reisekosten im In- und Ausland in Rechnung gestellt.

  4. Übernachtungskosten

    • Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten von Hotels gehobener Klasse mit Beleg abgerechnet oder direkt vom Kunden übernommen.

  5. Sonstige Reisekosten

    • Eventuell anfallende Reisekosten, die nicht in den oben aufgeführten Leistungen enthalten sind, werden nach Beleg abgerechnet oder direkt vom Kunden übernommen.

  6. Arbeitsergebnisse

    • Alle schriftlichen und maschinenlesbaren, unmittelbar für den Kunden geschaffenen, Arbeitsergebnisse gehören - vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen - dem Kunden.

    • Ideen, Konzeptionen, Wissen und Techniken, die auf den Erfahrungen der ProCon automatic systems GmbH & Co.KG basieren, werden nicht in schriftlicher Form an den Kunden übergeben.

    • Die ProCon automatic systems GmbH & Co.KG ist durch diesen Auftrag nicht an Entwicklungen gehindert, die dem Kunden ausgehändigten Arbeitsergebnissen ähnlich oder vergleichbar sind.

  7. Voranschläge, Schätzungen

    • Voranschläge und Aufwandsschätzungen sind unverbindlich. Die dem Kunden in Rechnung zu stellenden Vergütungen richten sich nach dem endgültigen Umfang der erbrachten Leistungen.

       

    • Eine endgültige Kalkulation des erforderlichen Zeitaufwandes kann unsererseits erst nach einer umfassenden Projektbesprechung und einer genauen Festlegung des Arbeitsumfangs erfolgen.

    • Ein verbindliches Pflichtenheft ist vom Kunden nach der endgültigen Projektbesprechung der ProCon automatic systems GmbH & Co.KG zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Erstellung des Pflichtenhefts durch die ProCon automatic systems GmbH & Co.KG, so wird der Arbeitsaufwand dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

  8. Art der Tätigkeit

    • Die ProCon automatic systems GmbH & Co.KG unterstützt seine Kunden bei der Projektierung, Programmerstellung und Inbetriebnahme der Maschinen und Anlagen.

    • Die ProCon automatic systems GmbH & Co.KG stellt dem Kunden Personal für Dienstleistungen in dem in der Auftragsbestätigung aufgeführten Umfang zur Verfügung. Die ProCon automatic systems GmbH & Co.KG kann die Dienstleistungen beim Kunden oder in den eigenen Geschäftsräumen erbringen. Zur Ausführung können Dritte herangezogen werden.

    • Dem Kunden verbleibt die Leistung und Verantwortlichkeit für die zu erbringen den Aktivitäten. Die ProCon automatic systems GmbH & Co.KG übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für das Ergebnis.

  9. Haftung

    • Die ProCon automatic systems GmbH & Co.KG übernimmt die Haftung für unmittelbare Personen- und Sachschäden, die dem Kunden durch grobe Fahrlässigkeit der ProCon automatic systems GmbH & Co.KG entstanden sind.

      - Die ProCon automatic systems GmbH & Co.KG haftet nicht für den Verlust aufgezeichneter Daten.

    • Die Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sowie für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen, ebenso für Schäden aus Unterstützung und Beratung durch die ProCon automatic systems GmbH & Co.KG, sofern die ProCon automatic systems GmbH & Co.KG nicht eine grob fahrlässige Verletzung übernommener Vertragsverpflichtungen zu vertreten hat.

    • Die Haftung der ProCon automatic systems GmbH & Co.KG ist - außer im Falle grober Fahrlässigkeit - auf 50 % der Auftragssumme begrenzt.

  10. Allgemeine Bestimmungen

  • Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen hinsichtlich des Vertragsgegenstandes.

    Abweichende Vereinbarungen und Abreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit

    der Schriftform. Ergänzungen und Änderungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet und beiderseitig unterzeichnet sein.

  • Sollten einzelne Vereinbarungen, die in diesem Vertrag getroffen wurden, unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt.

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der amtlich zuständige Bereich mit Sitz der ProCon automatic systems GmbH & Co.KG in Mücke.

ProCon automatic systems GmbH & Co.KG